BaFG - Barrierefreiheitsgesetz
Ab dem 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit für digitale Angebote in Österreich gesetzlich verpflichtend.
Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzen gemeinsam die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit – den European Accessibility Act (EAA) – in nationales Recht um.
Damit wird digitale Zugänglichkeit für viele Unternehmen zur Pflicht.Wer nicht handelt, riskiert nicht nur rechtliche Folgen – sondern verpasst auch die Chance, mehr Menschen zu erreichen.
Es geht um mehr als nur Vorgaben – es geht um Verantwortung, Sichtbarkeit und Zukunftssicherheit!
Wen betrifft das BaFG?
Laut Gesetz müssen deine digitalen Angebote barrierefrei gestalten werden, wenn…
- dein Unternehmen mehr als 9 Mitarbeitende hat oder
- über über 2 Mio. € Jahresumsatz macht oder
- du eine öffentliche Stelle bist
Was muss barrierefrei sein?
- Websites
- Online-Shops
- Mobile Apps
- Digitale Dienstleistungen z.B. Buchungssysteme, Chatfunktionen, etc.